| Spezielle
Blutuntersuchungen sowie Gewebeprobenuntersuchungen lassen
wir in externen Labors durchführen; dank Internet
und Telefax erhalten wir die Ergebnisse in einer extrem
kurzen Zeit. Befundauskünfte - telefonisch: Mo-Fr
9.00-10.00 Uhr Hausbesuche
Zur Terminvereinbarung für
Hausbesuche rufen Sie am besten während der regulären
Sprechstundenzeiten an. Bedenken Sie aber dass bei Ihnen
zu Hause haben wir nur begrenzte Möglichkeiten
Ihr Tier optimal zu untersuchen und zu behandeln. Termine
können Sie mit unserer Praxis vereinbaren.
Ultraschall
Frau Dr. Stephanie Götzke führt
in unserem Hause Herzultraschalluntersuchungen und Bauchultraschalluntersuchungen
durch. Hierfür bitten wir um eine Terminvereinbarung.
Honorierung unserer Leistungen
Abrechnungen über Tierkrankenkassen
sind möglich - wir empfehlen die Agila Versicherung
(Unterlagen können in der Praxis abgeholt werden
- oder Sie besuchen die Agila unter www.agila.de)
Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der
aktuellen Gebührenordnung für Tierärzte
(GOT). Hier
der Link zur Einsicht der GOT. Diese kann auf Wunsch
auch in der Praxis eingesehen werden.
Die Abrechung erfolgt
auf Grundlage der Gebührenordnung für Tierärzte
(GOT) vom 28. Juli 1999 (BGBl.lS.1691 ff) unter Berücksichtigung
der 1. Verordnung zur Änderung der GOT vom 27.
April 2005 (BGBl.lS.1160) sowie der 2. Verordnung zur
Änderung der GOT vom 30. Juni 2008 (BGBl.lS.1105ff).
Der Rechnungsbetrag ist direkt nach der Behandlung zu
bezahlen.
Man kann zwischen Barzahlung und EC-Kartenzahlung +
Geheimzahl wählen.
Eine Behandlung auf offene Rechnung ist leider nicht
möglich. Für Leistungen außerhalb der
Sprechzeit und an Feiertagen gilt §3 Absatz 4 der
GOT.
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